Der Genossenschaftsgedanke geht zurück auf Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der 1848 mit dem „Hülfsverein zur Unterstützung unbemittelter Landwirte“ die erste Genossenschaft gründete. Heute findet man Genossenschaften noch immer im landwirtschaftlichen Bereich. Genossenschaftlich organisierte Banken bilden ein Rückgrat des deutschen Finanzsektors und spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von mittelständischen Unternehmen.
Die Unternehmensform der Genossenschaft wird auch sehr häufig gewählt, um bürgerliches Engagement in den verschiedensten Bereichen zu strukturieren und zu bündeln. Im Energie-Sektor haben sich in den letzten Jahren über 800 Bürger-Energie Genossenschaften gegründet, um die Energiewende in Deutschland „von unten“ zu unterstützen und voran zu treiben.
Was sind die wesentlichen Merkmale und Vorteile einer Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform. Sie besteht aus einer beliebigen Zahl von Mitgliedern, die sich zusammenschließen, um gemeinschaftlich geschäftlich tätig zu werden. Die Genossenschafts-Anteile der Mitglieder bilden das Grund-Kapital für die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaft. In Deutschland ist die Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft (eG)“ durch das Genossenschaftsgesetz geregelt.
Der vorrangige Zweck der Genossenschaft ist die „Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft“ der Mitglieder, sie ist dementsprechend in erster Linie ihren Mitgliedern verantwortlich. Die Mitglieder sollen direkt vom Geschäftsbetrieb der Genossenschaft profitieren, bspw. als Kunden von Produkten und Dienstleistungen der Genossenschaft – Mitglieder sind in der Regel auch Kunden ihrer Genossenschaft.
Die Genossenschaft verfügt über drei Organe (geregelt im Genossenschaftsgesetz):
- Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt die Genossenschaft nach außen.
- Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand und ist ebenfalls zur Vertretung der Genossenschaft berechtigt.
- Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern. Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht, unabhängig von der Höhe ihres Genossenschafts-Anteils. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat und trifft grundlegende oder strategische Entscheidungen.
Die eingetragene Genossenschaft gilt in Deutschland als die insolvenz-sicherste Unternehmensform. Sie dient in erster Linie der Förderung ihrer Mitglieder und strebt keine Gewinnmaximierung an. Sie ist basis-demokratisch organisiert. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe ihrer Genossenschafts-Anteile beschränkt.