Nachdem die Rabenkopf Genossenschaft 2022 eine Sammelbestellung von Mini-PV Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) für insgesamt 43 Solarmodule auf den Weg gebracht hat, gab es vereinzelte Anfragen, ob es in Zukunft weitere Sammelbestellungen gäbe. Zurzeit sehen wir individuelle Bestellungen als den geeigneteren Weg - und das sind die Gründe:
1. Letztes Jahr gab es wegen Problemen in der Herstellungskette Lieferprobleme, eine Sammelbestellung bei lieferfähigen Händlern war hier ein Ausweg bei begrenzter Produktauswahl.
2. Heute gibt es fast täglich neue Angebote auch von bekannten Discountern wie LIDL und ALDI, die sich in der Leistungsfähigkeit und im Preis-/Leistungsverhältnis unterscheiden - so kann man Solarmodule ab 150 Watt Peak (LIDL) über 350 wP (ALDI)bis zu 800 wP und darüber hinaus erwerben. Damit ist Kaufentscheidung flexibler an die individuelle Bedürfnisse anzugleichen. Zu bemerken ist allerdings, dass man bei Preisvergleichen die relative Größe Euro/wP berücksichtigen sollte. Da entpuppt sich so manches Schnäppchen als überteuert. Seriöser Fachhandel ist hier oft die bessere Wahl.
3. Die Vorschriften für Installation und Betrieb von Balkonkraftwerken sind im Moment in Bewegung wie so Vieles bei erneuerbaren Energien:
Das betrifft Stromzähler (Vor-/Rücklaufzähler oder analoge Ferraris Scheibe mit Rücklaufsperre?), Steckerverbindung für heimische Steckdose (Wieland nach VDE oder Schuko?), Anmeldemodalitäten und nicht zuletzt die Erhöhung der Leistungsgrenze des Wechselrichters oberhalb von 600W.
Dazu findet man in der Photovoltaik-Strategie des BMWK ( Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) vom 5.5.2023
Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik Stand 05.05.2023
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"Folgende Maßnahmen wollen wir im Solarpaket I umsetzen:
- Meldepflichten vereinfachen oder streichen
- Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden
- Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Balkon-PV-Anlagen nicht rechtlich zusammenfassen
Darüber hinaus können die Normungsgremien des VDE wesentlich zu Vereinfachungen im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Technischen Regelwerke beitragen. Zentrale Ansatzpunkte sind:
- Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen
- Schwelle von 600 W erhöhen..."
Wie bei der Heizungswende geplant, aber eben noch nicht gültiges Recht!
Auch in diesen Punkten sollten Käufer*innen über bereits geduldete Betriebsformen selbst entscheiden.
Man findet im Internet kompetente Infoportale, die ich aber hier nicht angeben möchte, da sie i.d.R. mit Onlineshops gekoppelt sind.
Wir versuchen im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen: Fragen zu Balkonkraftwerken können unter rabenkopf@schacht-4.de per E-Mail gestellt werden.