Gründungsprüfung ist abgeschlossen

Bevor eine Genossenschaft ihre Geschäftstätigkeit in der Rechtsform als „eingetragene Genossenschaft“ aufnehmen kann, sieht das Genossenschaftsgesetz eine formale (juristische und wirtschaftliche) Prüfung durch einen eingetragenen Prüfungsverband vor. Hierzu muss die angehende Genossenschaft eine Reihe von Unterlagen, unter anderem auch einen Geschäftsplan für die ersten drei Jahre, vorlegen.

Im Mai hatten wir die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und auf den Weg gebracht. In der letzten Woche teilte uns der Prüfungsverband PfK mit, dass die Gründungsprüfung für die Rabenkopf BürgerEnergie erfolgreich abgeschlossen wurde.

Der nächste und letzte Schritt in der Gründungsphase ist nun die Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister. Die Eintragung wird nach Vorbereitung und Antrag über einen Notar vom Amtsgericht vorgenommen. Wir haben bereits einen Notar damit beauftragt und rechnen (hauptsächlich wegen der bevorstehenden Urlaubszeit) mit der Eintragung durch das Amtsgericht im Herbst dieses Jahres.