Liebe Interessierte an Energiefragen,
ich habe für euch einige Informationen zum Thema Wärme und Wärmeplanung:
Dringend:
21.01.2026 – RaBE-Energie-Stammtisch / Zwei Hinweise auf vergünstigten Strombezug für Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen.
Befreiung von Umlagen
Für Wärmepumpen, die über einen eigenen Stromzähler versorgt werden, hat der Bundestag im Energiefinanzierungsgesetz § 22 (EnFG) beschlossen, dass die Offshore-Umlage und die Kraftwärmekopplungsumlage rückwirkend erstattet werden können. Diese Entlastung steht noch unter dem Genehmigungsvorbehalt der EU, muss aber dennoch bis zum 21.02.2026 beim Energieversorger beantragt werden, wenn sie rückwirkend für die Jahre 2024 und 2025 in Anspruch genommen werden soll.
https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/nicht-verpassen-rueckerstattung-fuer-waermepumpenstrom-im-jahr-2024-durch-umlagenentlastung/
Reduzierung des Netzentgeltes
Für Wärmepumpen, die nach dem 1.1.2024 installiert wurden und die aus Stromverteilungsnetz heraus steuerbar sind, kann gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 14a (EnWG) eine Reduzierung des allgemeinen Netzentgeltes beantragt werden. Ist ein eigener Stromzähler vorhanden, beträgt die Reduzierung 60%. Ohne eigenen Stromzähler kann eine pauschale Gutschrift beantragt werden:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/waermepumpenstrom-so-heizen-sie-guenstiger-mit-der-waermepumpe-13750
22.01.2026 - Vortrag von Dr. Peter Klafka in Mainz-Finthen zum Thema
„Zukunftsfähig heizen. Wärmepumpe im Bestandsgebäude“.
Dieser Vortrag wurde aufgezeichnet. Außerdem hat uns Dr. Klafka seine Vortragsfolien zur Verfügung gestellt.
Die Aufzeichnung und die Vortragsfolien finden Sie hier:
https://mainz.scientists4future.org/22-1-2026-waermepumpen-im-bestandsgebaeude-mit-dr-peter-klafka/
19.01.-19.02.2026 – Offenlage des Wärmeplans für die Stadt Ingelheim
Die Stadt Ingelheim muss bis zum 30.06.2026 im Rahmen der „Kommunalen Wärmeplanung“ einen Wärmeplan erstellen und verabschieden. Der Wärmeplan stellt u. a. dar, welche Gebiete sich voraussichtlich für eine Wärmeversorgung über ein Wärmenetz eignen, und in welchen Gebieten individuelle Lösungen gefunden werden müssen.
Der Wärmeplan wurde auf einer Infoveranstaltung am 29.01.2026 der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei wurde auf zwei Aspekte besonders hingewiesen:
1. Der Plan besagt nicht, dass er 1:1 umgesetzt wird. Auch begründet er keinen Rechtsanspruch z. B. auf die Errichtung eines Wärmenetzes.
2. Die Beigeordnete Frau Dr. Döll hat betont, dass es in Ingelheim keine Versorgung von Haushalten mit Wasserstoff über ein Wasserstoff-Verteilnetz (analog dem aktuellen Gasnetz) geben wird. Begründet ist das in den zu hohen Kosten und in der unsicheren Versorgung: Wasserstoff wird auch zukünftig knapp sein und wird vorrangig von bestimmten Industriezweigen benötigt.
Der Kauf einer neuen "H2-Ready-Heizung" ist somit nichts anderes als ein Kauf einer neuen Gasheizung, die zukünftig nicht an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden wird.
Der Wärmeplan ist noch bis zum 19.02.2026 einsehbar
- unter https://waermeplaene.de/ingelheimamrhein
- und ausgedruckt in der Klimawerkstatt zu ihren Öffnungszeiten
Bis zum 19.02. können zudem Stellungnahmen abgegeben werden.
Ab dem 12.03.2026 – Offenlage des Wärmeplans für die Stadt Mainz
Die Stadt Mainz wird ihren Wärmeplan in einer Informationsveranstaltung am 11.03.2026, 18 Uhr im Foyer I der Rheingoldhalle vorstellen.
Anschließend – ab dem 12.03. – geht der Wärmeplan in die Offenlage.
Viele Grüße
Wolfgang Schöllhammer
für die Wärme-AG der Rabenkopf BürgerEnergie (RaBE)
Kontakt: waerme@rabenkopf-energie.de